Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Wärmeplanungsgesetz (WPG) – ein Bundesgesetz, das erstmals verbindliche Fristen für die kommunale Wärmeplanung festlegt. Für Großstädte über 100.000 Einwohner war die Frist bereits Mitte 2026, für Gemeinden ab 10.000 Einwohnern gilt der 31. Dezember 2026 als Stichtag. Kleinere Kommunen haben bis 2028 Zeit.

Was genau ist zu tun? Und wie können Kommunen diesen Prozess effizient und förderfähig gestalten? Dieser Artikel gibt einen praxisnahen Überblick.

1. Warum kommunale Wärmeplanung?

Rund 35 % der CO₂-Emissionen in Deutschland stammen aus dem Gebäude- und Wärmesektor. Die Wärmewende ist damit genauso wichtig wie der Ausbau erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung. Die kommunale Wärmeplanung schafft die strategische Grundlage, um:

  • Potenziale für Wärmenetze (Nah- und Fernwärme) zu identifizieren
  • Erneuerbare Wärmequellen (Geothermie, Abwärme, Solarthermie) zu lokalisieren
  • Haushalte und Unternehmen bei der Heizungsentscheidung zu unterstützen
  • Investitionssicherheit für alle Akteure zu schaffen

Wichtig für Hausbesitzer: Das GEG (Gebäudeenergiegesetz) verknüpft Heizungsentscheidungen mit der kommunalen Wärmeplanung. Wo kein Wärmenetz geplant ist, müssen neue Heizungen die 65 %-Erneuerbare-Anforderung erfüllen. Die kommunale Wärmeplanung gibt damit die lokale Richtung vor.

2. Vereinfachtes vs. vollständiges Verfahren

Das WPG sieht zwei Verfahren vor – je nach Gemeindegröße und Ausgangslage:

KriteriumVereinfachtes VerfahrenVollständiges Verfahren
Gemeindesgröße< 10.000 Einwohner (empfohlen)Ab 10.000 Einwohner (Pflicht)
BestandsanalyseVereinfacht, teilstandardisiertDetailliert, gebäudescharf
PotenzialanalyseÜberschlägigVollständig inkl. GIS-Daten
Szenarien1 ZielszenarioMindestens 2 Szenarien
UmsetzungsstrategieGrobDetailliert mit Meilensteinen
FörderfähigJa (BEW Modul 1)Ja (BEW Modul 1)

3. Die 5 Phasen des Prozesses

Phase 1: Bestandsanalyse

Erfassung des aktuellen Wärmebedarfs: Gebäudetypen, Baujahre, Heizungssysteme, Energieverbräuche. Datenquellen sind Schornsteinfegerregister, Marktstammdatenregister, Gebäudekataster und Energieversorger.

Phase 2: Potenzialanalyse

Identifikation lokal verfügbarer erneuerbarer Wärmequellen: oberflächennahe Geothermie, industrielle Abwärme, Biomasse, Solarthermie, Abwasserwärme. Diese werden in einer GIS-basierten Karte verortet.

Phase 3: Zielszenarien

Entwicklung von realistischen Transformationspfaden, die zeigen, wie die Gemeinde bis 2045 klimaneutral versorgt werden kann. Die Szenarien berücksichtigen lokale Besonderheiten, Infrastruktur und wirtschaftliche Tragfähigkeit.

Phase 4: Umsetzungsstrategie

Konkrete Maßnahmen, Verantwortlichkeiten, Zeitpläne und Finanzierungskonzepte. Hier wird auch festgelegt, welche Gebiete für Wärmenetze geeignet sind und welche dezentral versorgt werden.

Phase 5: Fortschreibung & Monitoring

Die Wärmeplanung ist kein einmaliges Dokument – sie soll regelmäßig (mind. alle 5 Jahre) überprüft und fortgeschrieben werden.

4. Förderung: BEW Modul 1

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) fördert Machbarkeitsstudien und Wärmepläne im Rahmen des Modul 1. Gefördert werden:

  • Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten
  • Externe Beratungsleistungen (z. B. durch PLANEGY)
  • Datenerhebung und GIS-Analyse
  • Beteiligungsprozesse mit Bürgerinnen und Bürgern

Antragstellung erfolgt über das BAFA-Portal. Ein frühzeitiger Antrag ist empfehlenswert, da die Mittel begrenzt sind.

Tipp: In Baden-Württemberg gibt es zusätzlich Landesförderungen über das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg. Gemeinden können kombinierte Förderanträge stellen. PLANEGY unterstützt Sie bei der Antragstellung und Abwicklung.

5. Unsere Erfahrung aus der Praxis

Als zertifizierter Energieberater (BAFA-Liste) mit Schwerpunkt Wärmeplanung und -netze hat PLANEGY bereits mehrere Kommunen in Baden-Württemberg beim Aufbau ihrer Wärmeplanung begleitet. Typische Herausforderungen, die wir kennen:

  • Datenlage: Viele Kommunen haben keinen vollständigen Überblick über Heizungssysteme. Wir helfen bei der Datenbeschaffung und -aufbereitung.
  • Ressourcenknappheit: Kleine Gemeinden haben oft kein Fachpersonal. Wir übernehmen die Federführung und koordinieren mit Behörden und Versorgern.
  • Kommunikation: Die Wärmeplanung betrifft alle Bürger. Wir gestalten verständliche Beteiligungsformate und Infoveranstaltungen.

6. Fazit

Die kommunale Wärmeplanung ist kein bürokratischer Akt, sondern eine echte Investition in die lokale Energiezukunft. Gemeinden, die jetzt handeln, sichern sich Fördermittel, schaffen Planungssicherheit für Eigentümer und positionieren sich als Vorreiter der Wärmewende.

Handeln Sie jetzt – die Fristen rücken näher, und eine frühzeitige Beauftragung sichert Ihnen Kapazitäten und Fördermittel.

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