CSRD-Pflichten für Unternehmen: Was jetzt zu tun ist

Die CSRD verlangt von betroffenen Unternehmen standardisierte, digital ausgezeichnete Nachhaltigkeitsberichte nach den europäischen Berichtsstandards ESRS. Wer die Schwellenwerte bei Bilanzsumme, Umsatz oder Mitarbeiterzahl überschreitet, muss berichten, und zwar mit doppelter Wesentlichkeit als methodischem Kern und maschinenlesbarer Auszeichnung über ESEF/iXBRL. Die Kernpflichten aus CSRD und ESRS bleiben auch nach den Omnibus-Anpassungen 2026 bestehen, nur der Kreis der direkt Verpflichteten ist kleiner geworden.
Drei Schritte sollten jetzt auf Ihrer Liste stehen:
- Wesentlichkeitsanalyse starten, bevor irgendein Datenmodell gebaut wird
- Dateninventar anlegen und Verantwortlichkeiten je Kennzahl festlegen
- Abschlussprüfer oder Prüfungsgesellschaft frühzeitig kontaktieren, nicht erst kurz vor Abgabe
Wichtige Erkenntnisse
Die CSRD-Pflichten für Unternehmen hängen von klaren Schwellenwerten ab, verlangen ESRS-konforme Berichte mit doppelter Wesentlichkeit und müssen digital über ESEF/iXBRL ausgezeichnet werden.
| Thema | Details |
|---|---|
| Betroffenheit prüfen | Bilanzsumme, Umsatz und Mitarbeiterzahl entscheiden über die Pflicht, Tochterunternehmen können sich teils auf den Konzernbericht berufen. |
| Doppelte Wesentlichkeit zuerst | Impact- und Financial-Materiality getrennt bewerten, bevor Kennzahlen oder Systeme festgelegt werden. |
| Omnibus verkleinert den Kreis, nicht die Anforderung | Weniger Unternehmen sind direkt pflichtig, Lieferanten liefern über den Trickle-down-Effekt trotzdem weiter Daten. |
| ESEF ist ein Prozessthema | Tagging und Taxonomie-Zuordnung brauchen Vorlaufzeit, keine reine Formatierungsaufgabe am Projektende. |
| Beratung verkürzt die Umsetzung | PLANEGY verbindet CSRD-Datenaufbau, Prüfungs-Readiness und Fördermittelservice in einem Beratungsprojekt. |
Inhaltsverzeichnis
- Csrd Pflichten Unternehmen: Wer ist betroffen?
- Worüber müssen Sie berichten? ESRS und doppelte Wesentlichkeit
- Csrd Pflicht Unternehmen 2026: Zeitplan und Omnibus-Änderungen
- Datenhaushalt aufbauen: Zuständigkeiten und ESEF-Umsetzung
- Prüfung und Assurance: Was Prüfer von Ihnen erwarten
- Checkliste zur CSRD-Compliance: Ihre Prioritäten nach Zeitrahmen
- Was Compliance-Verantwortliche nach den Omnibus-Änderungen wirklich tun sollten
- Csrd-Umsetzung mit PLANEGY: Beratung statt Insellösung
- Quellen
Csrd Pflichten Unternehmen: Wer ist betroffen?
Die Betroffenheit hängt an drei Schwellen: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl. Große Unternehmen und Konzerne, die zwei von drei Kriterien überschreiten, fallen in die Berichtspflicht, gestaffelt nach Unternehmensgröße und Kapitalmarktorientierung. Kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterliegen eigenen, vereinfachten Regeln, für sie hat EFRAG mit dem Entwurf vereinfachter ESRS einen schlankeren Rahmen vorgeschlagen, der spürbar weniger Datenpunkte verlangt als der Vollstandard.
Wichtige Sonderfälle für die Einordnung:
- Tochterunternehmen können sich unter bestimmten Bedingungen auf den Konzernbericht der Mutter berufen und müssen dann nicht separat berichten.
- Nicht kapitalmarktorientierte KMU können freiwillig nach dem sogenannten VSME-Standard berichten, etwa wenn Kunden oder Banken Nachhaltigkeitsdaten verlangen.
- Das Omnibus-Paket 2026 hat die Schwellen für die direkte Pflicht angehoben und den betroffenen Kreis verkleinert, die inhaltlichen Anforderungen für die verbleibenden Pflichtigen aber kaum verändert.
Für die genaue Einordnung reicht ein Blick auf den letzten Jahresabschluss meist nicht. Stichtage und Zwei-Jahres-Betrachtungen bei den Schwellenwerten machen aus einer scheinbar einfachen Frage schnell eine Rechtsfrage. Ein strukturierter Blick auf CSRD-Pflichten und die aktuellen Fristen hilft, die eigene Position nicht zu unterschätzen.
Worüber müssen Sie berichten? ESRS und doppelte Wesentlichkeit
Die ESRS gliedern sich in drei große Themenfelder: Umwelt, Soziales und Governance. Innerhalb dieser Felder stehen Klimawandel, Ressourcennutzung, Arbeitsbedingungen in der eigenen Belegschaft und in der Lieferkette sowie Unternehmensführung und Antikorruption im Zentrum. Es geht nicht um ein einzelnes Nachhaltigkeitskapitel, sondern um einen strukturierten Bericht mit klar definierten Datenpunkten je Themenfeld.
Das methodische Herzstück ist die doppelte Wesentlichkeit. Sie fragt einerseits, wie das eigene Geschäft Umwelt und Gesellschaft beeinflusst (Impact-Materiality), und andererseits, wie Nachhaltigkeitsrisiken die eigene finanzielle Lage berühren (Financial-Materiality). EFRAG empfiehlt für diese Wesentlichkeitsanalyse ein abgestuftes Scoring-Modell, mit dem Sie Datenquellen priorisieren, statt alles gleichzeitig zu erheben.
Profi-Tipp: Beginnen Sie die Wesentlichkeitsanalyse mit den Themen, zu denen Sie ohnehin schon Daten sammeln, etwa Energieverbrauch oder Unfallzahlen. Das liefert schnelle erste Ergebnisse und zeigt zugleich die echten Lücken.
Typische Kennzahlen, die in fast jedem wesentlichen Bericht auftauchen, sind Treibhausgasemissionen nach Scope 1, 2 und 3, der Energieverbrauch nach Energieträger und Risiken in der Lieferkette bei Menschenrechten und Arbeitsbedingungen. Diese Angaben müssen am Ende maschinenlesbar ausgezeichnet werden, dazu später mehr. Details zur Abgrenzung von CSRD und allgemeinen ESG-Ansätzen finden Sie im Vergleich zwischen CSRD und ESG.

Csrd Pflicht Unternehmen 2026: Zeitplan und Omnibus-Änderungen
Der Zeitplan ist gestaffelt: Große kapitalmarktorientierte Unternehmen berichten zuerst, größere nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen folgen mit zeitlichem Abstand, kapitalmarktorientierte KMU zuletzt. Die genaue Zuordnung hängt vom Geschäftsjahr und den geprüften Schwellenwerten ab, nicht von einem festen Kalenderdatum für alle.
Das Omnibus-Paket hat daran zwei Dinge verändert: Die Schwellen für die Berichtspflicht wurden angehoben, wodurch weniger Unternehmen direkt betroffen sind, und einige Fristen wurden nach hinten verschoben. Die inhaltlichen Vorgaben aus Delegated Acts der Kommission blieben davon weitgehend unberührt.
Für die Projektplanung heißt das:
- Rechnen Sie mit Pufferzeiten von mindestens zwei bis drei Quartalen zwischen Datenaufbau und erstem Berichtstermin.
- Verlassen Sie sich nicht auf die letzte bekannte Frist, sondern prüfen Sie den eigenen Anwendungszeitpunkt anhand der aktuellen FAQs der Kommission neu.
- Planen Sie auch dann, wenn Sie durch die Omnibus-Anhebung aktuell nicht direkt pflichtig sind, denn Kunden fragen Daten oft trotzdem ab.
Datenhaushalt aufbauen: Zuständigkeiten und ESEF-Umsetzung
Ein belastbarer ESG-Datenhaushalt beginnt nicht mit Software, sondern mit einer Landkarte: Welche Kennzahl kommt aus welchem System, wer ist inhaltlich verantwortlich, wer prüft die Qualität? Ohne diese Landkarte bleibt jedes Tool nur eine teure Tabellenkalkulation mit hübscher Oberfläche.
- Quellen identifizieren: Energie- und Verbrauchsdaten liegen oft im Facility-Management, Personalkennzahlen in der Personalabteilung, Lieferkettendaten im Einkauf.
- Eigentümer benennen: Jede Kennzahl braucht eine Person, die für Richtigkeit und Aktualität geradesteht, nicht nur eine Abteilung.
- Qualitätskontrollen einbauen: Plausibilitätschecks, Vier-Augen-Prinzip und dokumentierte Berechnungslogik verhindern spätere Prüfungsprobleme.
- IT und Controlling einbinden: Nachhaltigkeitsdaten müssen an bestehende Finanzprozesse anschließen, sonst entstehen doppelte Datenhaltung und Widersprüche. Ein Überblick zu ESG-Reporting-Software für 2026 zeigt, wie diese Anbindung technisch aussehen kann.
Die digitale Auszeichnung über ESEF und iXBRL ist dabei kein reines Formatierungsthema am Ende des Prozesses. Das DRSC weist in seinem Briefing zu CSRD und ESEF darauf hin, dass die Aufstellungsprozesse selbst angepasst werden müssen, weil Tagging und Taxonomie-Zuordnung Vorlaufzeiten brauchen. Wer erst kurz vor der Veröffentlichung mit dem Tagging beginnt, riskiert Nacharbeiten unter Zeitdruck. Parallele Testläufe, auch mit vorläufigen Taxonomien, sparen am Ende Wochen.
Prüfung und Assurance: Was Prüfer von Ihnen erwarten
Nachhaltigkeitsberichte werden geprüft, aktuell mit begrenzter Prüfungssicherheit (Limited Assurance). Eine Ausweitung auf umfassendere Prüfungssicherheit (Reasonable Assurance) ist auf europäischer Ebene angelegt, aber zeitlich noch nicht für alle Unternehmen verbindlich festgelegt. Das ändert nichts an der Erwartung, dass Prozesse und Kontrollen von Anfang an prüfungsfest sein sollten.
Praktisch bedeutet das:
- Prüfer erwarten dokumentierte Berechnungsmethoden für jede wesentliche Kennzahl, nicht nur das Endergebnis.
- Ein Assurance Readiness Assessment vor der eigentlichen Prüfung deckt Schwachstellen frühzeitig auf und senkt laut Ebner Stolz das Risiko teurer Nachbesserungen.
- Die Wirtschaftsprüferkammer empfiehlt in ihren aktuellen Praxishinweisen, Prüfer schon während der Wesentlichkeitsanalyse einzubeziehen, nicht erst beim fertigen Berichtsentwurf.
- Wird der Nachhaltigkeitsbericht von einer anderen Prüfungsgesellschaft geprüft als der Jahresabschluss, entsteht zusätzlicher Koordinationsaufwand, den Sie früh einplanen sollten.
Checkliste zur CSRD-Compliance: Ihre Prioritäten nach Zeitrahmen
Ein internes Projekt lebt von klaren Etappen. Diese Reihenfolge hat sich in der Praxis bewährt:
- 0 bis 3 Monate: Wesentlichkeitsanalyse durchführen, Dateninventar grob skizzieren, einen internen CSRD-Verantwortlichen benennen. Eine strukturierte Methodik dafür liefert der Praxisleitfaden zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse.
- 3 bis 12 Monate: IT-Systeme an das Reporting anbinden, Kennzahlen final definieren, interne Kontrollen dokumentieren, erste Tagging-Testläufe für ESEF starten. Eine konkrete Übersicht der benötigten Datenfelder bietet die Roadmap zu CSRD-Datenpunkten.
- Über 12 Monate: Lieferanten in das eigene Reporting einbinden, den ersten vollständigen Prüfungslauf mit dem Abschlussprüfer durchführen, CSRD-Prozesse fest in die jährlichen Abschlussarbeiten integrieren.
Auch Unternehmen, die durch die Omnibus-Anhebung aktuell nicht direkt pflichtig sind, tun gut daran, diese Reihenfolge im Blick zu behalten. Große Kunden fragen ESG-Daten in der Lieferkette weiterhin ab, unabhängig davon, ob der eigene Zulieferer selbst berichtspflichtig ist.
Was Compliance-Verantwortliche nach den Omnibus-Änderungen wirklich tun sollten
Die öffentliche Debatte über die Omnibus-Anpassungen 2026 konzentriert sich fast ausschließlich auf die Frage, wer jetzt nicht mehr berichten muss. Das ist die falsche Frage für die meisten Unternehmen, die diesen Text lesen. Relevanter ist, ob die eigenen Kunden oder Banken trotzdem Daten verlangen. Der Trickle-down-Effekt in der Lieferkette bleibt bestehen, auch wenn der Kreis der direkt Verpflichteten kleiner geworden ist.

Ich halte die verbreitete Reaktion, jetzt erst einmal abzuwarten, für einen Fehler. Wer die gewonnene Zeit nicht nutzt, um Datenprozesse systematisch aufzubauen, verschenkt genau den Vorteil, den die Fristverschiebung eigentlich bringen sollte. Die Unternehmen, die jetzt in Ruhe ein Dateninventar aufbauen, werden in zwei Jahren nicht unter Druck stehen, wenn die nächste Schwelle greift oder ein Großkunde plötzlich Nachweise fordert.
Unterschätzt wird zudem, wie sehr ESEF und iXBRL die internen Abläufe verändern. Das ist kein Format, das man am Ende drüberlegt, sondern ein Prozessthema, das IT, Finanzabteilung und Nachhaltigkeitsverantwortliche von Anfang an zusammenbringen muss. Wer das ignoriert, zahlt später doppelt, nämlich einmal in Nacharbeit und einmal in Prüfungskosten.
— Alexios Donas
Csrd-Umsetzung mit PLANEGY: Beratung statt Insellösung
PLANEGY begleitet Kommunen, Stadtwerke und Industriebetriebe seit über 20 Jahren bei komplexen Energie- und Compliance-Projekten, und genau diese Erfahrung fließt in die CSRD-Begleitung ein: keine isolierte Reporting-Software, sondern eine Beratung, die Datenhaushalt, ESEF-Integration und Prüfungsvorbereitung als ein zusammenhängendes Projekt behandelt.

Konkret unterstützt PLANEGY beim Aufbau eines belastbaren ESG-Dateninventars, bei der technischen Anbindung an bestehende ERP- und Controlling-Systeme, bei der Vorbereitung auf die Prüfung durch Assurance-Readiness-Checks und bei der Identifizierung passender Fördermittel, mit Fördermöglichkeiten aus Programmen wie BEW, KfW und BAFA. Gerade für Unternehmen, die CSRD-Pflichten mit einer ohnehin anstehenden Investition in klimaneutrale Energieversorgung verknüpfen wollen, ergibt sich hier ein doppelter Nutzen: Compliance und Förderung aus einer Hand.
Wenn Sie wissen wollen, wo Ihr Unternehmen bei Wesentlichkeitsanalyse, Datenhaushalt und Prüfungsreife tatsächlich steht, lohnt sich ein unverbindliches Erstgespräch mit PLANEGY. Aus diesem Gespräch ergibt sich meist schon eine klare Prioritätenliste für die nächsten Monate.
Quellen
- EC Delegated Act CSRD (2025)
- EC FAQs zur CSRD-Umsetzung
- WPK: CSRD Fragen & Antworten (2026)
- Analyse: CSRD und CSDDD nach Omnibus (MHL)